Kostenfreie Pflegehilfsmittel

Pflegen Sie einen Angehörigen zu Hause?

Dann haben Sie Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese Produkte unterstützen die tägliche häusliche Pflege, sorgen für hygienische Bedingungen und schützen sowohl die pflegebedürftige Person als auch die pflegenden Angehörigen vor Infektionen.*

Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse – unkompliziert, zuverlässig und ohne zusätzliche Kosten für Sie.*

Ihre Vorteile auf einen Blick

Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat

Die Pflegekasse übernimmt monatlich die Kosten für notwendige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Sie erhalten regelmäßig Produkte zur Unterstützung der häuslichen Pflege – ohne Zuzahlung.

Lieferung nach Hause oder Abholung bei uns in der Apotheke

Sie entscheiden, ob wir die Pflegehilfsmittel bequem zu Ihnen nach Hause liefern oder ob Sie diese persönlich bei uns vor Ort abholen möchten.

Kein Rezept und kein Papierkram für Sie

Ein ärztliches Rezept ist nicht notwendig. Wir kümmern uns um Antragstellung, Genehmigung und Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

Individuelle Zusammenstellung nach Ihrem Bedarf

Sie erhalten nur die Produkte, die Sie wirklich benötigen. Die Auswahl kann jederzeit angepasst werden.

 

Persönliche Beratung statt anonymer Versand

Als Ihre Apotheke vor Ort sind wir persönlich für Sie da. Bei Fragen oder Änderungen haben Sie einen festen Ansprechpartner.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Sie können kostenfreie Pflegehilfsmittel erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es liegt ein Pflegegrad (1–5) vor
  2. Die Pflege findet zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen statt
  3. Die Pflege wird ganz oder teilweise von einer Privatperson übernommen (z. B. Angehörige)

Die Kostenübernahme erfolgt nach Genehmigung durch die zuständige Pflegekasse gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI.


Welche Pflegehilfsmittel sind enthalten?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch dienen vor allem dem Schutz und der Hygiene in der häuslichen Pflege. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Einmal-Bettschutzeinlagen
  • Medizinische Gesichtsmasken
  • Schutzschürzen

Wir helfen Ihnen gerne bei der passenden Auswahl.

So einfach beantragen Sie Ihre Pflegehilfsmittel

1. Antrag stellen

Laden Sie das Formular herunter oder kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen beim Ausfüllen.

2. Wir übernehmen die Abwicklung

Wir reichen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein und kümmern uns um alle Formalitäten.

3. Monatliche Versorgung erhalten

Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre Pflegehilfsmittel regelmäßig – ohne Kosten für Sie.

Gut beraten – jederzeit

Bei der Brunnen Apotheke Rosbach sind wir jederzeit für Sie da. Ganz gleich, ob Sie eine Frage zu Ihren Medikamenten haben, eine persönliche Beratung wünschen oder Unterstützung bei gesundheitlichen Anliegen benötigen – Sie können sich immer vertrauensvoll an uns wenden.

Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und stehen Ihnen mit fachlicher Kompetenz, Einfühlungsvermögen und modernen Serviceangeboten zur Seite.

Ihre Gesundheit ist ein sensibles Thema – deshalb ist es uns wichtig, für Sie erreichbar zu sein, wenn Sie uns brauchen.

Laurence und Leon Fabri

*Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden bei Vorliegen eines entsprechenden Bedarfs gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung ist die Genehmigung durch die zuständige Pflegekasse.